Deutschland · Leistungsumfang · Verantwortung

Der Begriff allein beantwortet nicht, welche Leistungen im konkreten Angebot enthalten sind. Jede Position, die verantwortliche Seite, der Ausführungsstandard, Mehrpreise und Bauherrenleistungen müssen nachvollziehbar ausgewiesen sein.

Vor der Entscheidung

Schlüsselfertig muss als Leistungsmatrix beschrieben werden

Ein Angebot kann auf einer fertiggestellten Gründung beginnen, während ein anderes Teile der Grundstücksvorbereitung umfasst. Fenster, Türen und Haustechnik können enthalten oder als Optionen ausgewiesen sein.

Zusätzlich sind Vertragspartner, Währung, Umsatzsteuer, Transport, örtliche Planungsunterlagen sowie der Ablauf für Mängelmeldungen und Service zu klären.

Leistungsbeschreibung

Sechs Gruppen, die jedes Angebot trennen muss

01

Planung und Unterlagen

Vorplanung, Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen, Tragwerksplanung, Änderungsumfang, örtliche Nachweise und Zuständigkeiten der Planungsbeteiligten.

02

Grundstück und Gründung

Vermessungs- und Baugrunddaten, Aushub, Gründung, Abdichtung, Anschlusspunkte und Toleranzen.

03

Tragwerk und Gebäudehülle

Wandsystem, Dach, Fassade, Blecharbeiten, Fenster, Türen und Details zum Schließen der Gebäudehülle.

04

Technische Gebäudeausrüstung

Elektro, Wasser, Entwässerung, Heizung, Kühlung, Lüftung, Anlagenkomponenten und Anschlussarbeiten.

05

Innenausbau

Bekleidungen, Böden, Fliesen, Sanitärobjekte, Innentüren, Treppe, Malerarbeiten und Abschlussdetails.

06

Logistik, Übergabe und Service

Transport, Kran, Gerüst, Abfall, Prüfung, Dokumentation, Restpunkte, Gewährleistung und Serviceweg.

Vor Vertragsabschluss

Fünf Fragen vor dem Vergleich von Paketen

  1. 01

    Beginnt der Leistungsumfang auf einer fertigen Gründung, oder ist die Gründung enthalten?

  2. 02

    Sind Umsatzsteuer, Transport, Kran, Unterbringung des Montageteams und erschwerte Zufahrt berücksichtigt?

  3. 03

    Welche konkreten Produkte und welche Qualitätsstufe des Ausbaus sind kalkuliert?

  4. 04

    Wer beschafft Bauvorlagen, Genehmigungen und Anschlüsse und koordiniert örtliche Ausführende?

  5. 05

    Wann beginnt die Frist, und wie werden Änderungen und Übergabe dokumentiert?

Nachweis vor Aussage

Die Bezeichnung ersetzt keine Leistungsbeschreibung

Für jede Position sollte eindeutig festgehalten sein: enthalten, Option oder Mehrpreis, Leistung des Bauherrn oder nicht anwendbar.

Ein SAVOX-Leistungsumfang gilt erst nach kaufmännischer, technischer und – soweit erforderlich – rechtlicher Prüfung als bestätigt.

Fragen von Bauherren

Häufige Fragen zum schlüsselfertigen Fertighaus

Eine Antwort ist erst belastbar, wenn Angebot, Leistungsbeschreibung und Vertrag denselben Umfang, dieselben Produkte und Zuständigkeiten nennen.

01Was bedeutet ein schlüsselfertiges Fertighaus?

Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und Vertrag. Planung, Gründung, Tragwerk, Gebäudehülle, Haustechnik, Ausbau, Ausstattung, Logistik und Übergabe müssen dort einzeln zugeordnet sein.

02Ist die Gründung im Preis enthalten?

Nicht zwingend. Das Angebot muss nennen, wer Aushub, Gründung, Abdichtung, Anschlusspunkte und geometrische Kontrolle plant und ausführt.

03Was ist häufig nicht enthalten?

Bauvorlagen und Genehmigungen, örtliche Planungsleistungen, Vermessungs- und Baugrunduntersuchungen, Anschlüsse, Gebühren, Außenanlagen oder Teile der Ausstattung können separate Positionen sein.

04Wie lassen sich zwei Angebote vergleichen?

Vergleichen Sie dasselbe Projekt, dieselbe Bezugsfläche, technische Spezifikation, Ausstattungsstufe, steuerliche Behandlung, Transport- und Montageleistung sowie dieselben Bauherrenpflichten.

05Wie lange dauert eine schlüsselfertige Ausführung?

Der Termin braucht einen definierten Start- und Endpunkt und muss Planung, Genehmigung, Gründung, Produktion, Transport, Montage, Ausbau und Übergabe getrennt abbilden.

Nächster Schritt

Fordern Sie ein Angebot mit klarer Verantwortungsmatrix an

Senden Sie Standort, Planung oder Wunschmodell und den gewünschten Umfang. Das Angebot muss SAVOX, Bauherrn und weitere Beteiligte eindeutig zuordnen.