Planung und Unterlagen
Vorplanung, Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen, Tragwerksplanung, Änderungsumfang, örtliche Nachweise und Zuständigkeiten der Planungsbeteiligten.
Deutschland · Leistungsumfang · Verantwortung
Der Begriff allein beantwortet nicht, welche Leistungen im konkreten Angebot enthalten sind. Jede Position, die verantwortliche Seite, der Ausführungsstandard, Mehrpreise und Bauherrenleistungen müssen nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Vor der Entscheidung
Ein Angebot kann auf einer fertiggestellten Gründung beginnen, während ein anderes Teile der Grundstücksvorbereitung umfasst. Fenster, Türen und Haustechnik können enthalten oder als Optionen ausgewiesen sein.
Zusätzlich sind Vertragspartner, Währung, Umsatzsteuer, Transport, örtliche Planungsunterlagen sowie der Ablauf für Mängelmeldungen und Service zu klären.
Leistungsbeschreibung
Vorplanung, Genehmigungs- und Ausführungsunterlagen, Tragwerksplanung, Änderungsumfang, örtliche Nachweise und Zuständigkeiten der Planungsbeteiligten.
Vermessungs- und Baugrunddaten, Aushub, Gründung, Abdichtung, Anschlusspunkte und Toleranzen.
Wandsystem, Dach, Fassade, Blecharbeiten, Fenster, Türen und Details zum Schließen der Gebäudehülle.
Elektro, Wasser, Entwässerung, Heizung, Kühlung, Lüftung, Anlagenkomponenten und Anschlussarbeiten.
Bekleidungen, Böden, Fliesen, Sanitärobjekte, Innentüren, Treppe, Malerarbeiten und Abschlussdetails.
Transport, Kran, Gerüst, Abfall, Prüfung, Dokumentation, Restpunkte, Gewährleistung und Serviceweg.
Vor Vertragsabschluss
Beginnt der Leistungsumfang auf einer fertigen Gründung, oder ist die Gründung enthalten?
Sind Umsatzsteuer, Transport, Kran, Unterbringung des Montageteams und erschwerte Zufahrt berücksichtigt?
Welche konkreten Produkte und welche Qualitätsstufe des Ausbaus sind kalkuliert?
Wer beschafft Bauvorlagen, Genehmigungen und Anschlüsse und koordiniert örtliche Ausführende?
Wann beginnt die Frist, und wie werden Änderungen und Übergabe dokumentiert?
Nachweis vor Aussage
Für jede Position sollte eindeutig festgehalten sein: enthalten, Option oder Mehrpreis, Leistung des Bauherrn oder nicht anwendbar.
Ein SAVOX-Leistungsumfang gilt erst nach kaufmännischer, technischer und – soweit erforderlich – rechtlicher Prüfung als bestätigt.
Fragen von Bauherren
Eine Antwort ist erst belastbar, wenn Angebot, Leistungsbeschreibung und Vertrag denselben Umfang, dieselben Produkte und Zuständigkeiten nennen.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und Vertrag. Planung, Gründung, Tragwerk, Gebäudehülle, Haustechnik, Ausbau, Ausstattung, Logistik und Übergabe müssen dort einzeln zugeordnet sein.
Nicht zwingend. Das Angebot muss nennen, wer Aushub, Gründung, Abdichtung, Anschlusspunkte und geometrische Kontrolle plant und ausführt.
Bauvorlagen und Genehmigungen, örtliche Planungsleistungen, Vermessungs- und Baugrunduntersuchungen, Anschlüsse, Gebühren, Außenanlagen oder Teile der Ausstattung können separate Positionen sein.
Vergleichen Sie dasselbe Projekt, dieselbe Bezugsfläche, technische Spezifikation, Ausstattungsstufe, steuerliche Behandlung, Transport- und Montageleistung sowie dieselben Bauherrenpflichten.
Der Termin braucht einen definierten Start- und Endpunkt und muss Planung, Genehmigung, Gründung, Produktion, Transport, Montage, Ausbau und Übergabe getrennt abbilden.
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Nächster Schritt
Senden Sie Standort, Planung oder Wunschmodell und den gewünschten Umfang. Das Angebot muss SAVOX, Bauherrn und weitere Beteiligte eindeutig zuordnen.